Die Rote Liste des Schweizer Heimatschutzes ist eine Austausch-, Interaktions- und Kampagnenplattform für Anliegen der Baukultur, der Denkmalpflege und des Ortsbildschutzes in der Schweiz. Sie macht aufmerksam auf gefährdete Objekte von baukulturellem Wert und öffentlichem Interesse mit dem Ziel, diese für die Zukunft zu retten.

Das gebaute Erbe ist nicht selbstverständlich da. Oft wird es erst bemerkt, wenn es bereits verloren ist. Das muss nicht sein: Die Rote Liste gibt dem bedrohten Kulturerbe – in erster Linie gefährdeten Baudenkmälern – eine Stimme. Sie motiviert zum Nachdenken und zum Mitmachen, damit unser gebautes Erbe eine Zukunft in Anstand und Würde erhält.

Was ist die Rote Liste?

Was will die Rote Liste?

Das gebaute Erbe ist nicht selbstverständlich da. Oft wird es erst bemerkt, wenn es bereits verloren ist. Das muss nicht sein: Die Rote Liste gibt dem bedrohten Kulturerbe – in erster Linie gefährdeten Baudenkmälern – eine Stimme. Sie motiviert zum Nachdenken und zum Mitmachen, damit unser gebautes Erbe eine Zukunft in Anstand und Würde erhält.

Seit wann gibt es die Rote Liste?

Im März 2003 lancierte der Schweizer Heimatschutz die Rote Liste gefährdeter Bauten. Von den rund 170 aufgeführten Objekten konnten rund 60 gerettet werden. 40 Gebäude wurden hingegen abgebrochen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Was bedeutet «Rote Liste»?

Üblicherweise umfassen Rote Listen gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Die Rote Liste des Schweizer Heimatschutzes macht gefährdetes Kulturgut sichtbar.

Wie kann ich mitmachen?

Wie kann ich ein Gebäude oder einen Fall für die Rote Liste melden?

Prüfen Sie, ob Ihr Anliegen ein Fall für die Rote Liste ist und melden Sie Ihren Fall hier.

Wie kann ich mich für einen Fall auf der Roten Liste engagieren?

Jedes Engagement zählt! Unser gemeinsames Ziel ist es, bedrohtes Kulturgut zu retten. Dafür braucht es Sichtbarkeit und Mitwirkung. Einen Fall in den Sozialen Medien (FacebookTwitterInstagram) zu teilen oder zu kommentieren, ist bereits eine wertvolle Unterstützung. Warten Sie nicht, werden Sie gleich hier bei unseren aktuellen Fällen aktiv!

Wo kann ich ein historisches Gebäude an eine sensibilisierte Käuferschaft verkaufen?

Unzählige schützens- und erhaltenswerte Häuser stehen in der Schweiz leer und verfallen. Gleichzeitig finden viele Liebhaber/innen und potenzielle Käufer/innen alter Häuser keinen Zugang zu solchen Angeboten, da sie als Nischenprodukte im Immobilienmarkt untergehen. An diesem Punkt setzt «Marché Patrimoine – die Plattform für Baudenkmäler» an. Das Ziel der im Jahr 2020 lancierten Online-Plattform des Schweizer Heimatschutzes und der Stiftung Ferien im Baudenkmal ist die schweizweite Vermittlung historischer Bauten an eine sensibilisierte Käuferschaft, um sie als wichtigen Teil der regionalen Geschichte und als identitätsstiftende Elemente von Kulturlandschaften langfristig zu erhalten.

Kann ich mich generell für die Rote Liste und den Schweizer Heimatschutz einsetzen?

Damit die Rote Liste eine breite Wirkung erzeugen kann, ist sie auf Ihre Unterstützung angewiesen. Werden Sie mit einer Mitgliedschaft oder einer Spende Retter/in der Baukultur.

Warum soll unser Kulturerbe erhalten werden?

Wieso geht das gebaute Erbe uns alle an?

Das gemeinsame Kulturerbe bildet die Basis des Bewusstseins und der Zusammengehörigkeit unserer Gesellschaft. Es ist identitätsstiftend und Zeugnis der kulturellen Leistungen und Unterschiede in den verschiedenen Regionen der Schweiz.

Die intakten Kulturlandschaften, Ortsbilder und Baudenkmäler, aber zum Beispiel auch historische Brücken und Verkehrswege, einzigartige Dampfschiffe oder Luftseilbahnen prägen das Bild der Schweiz. Dem vielfältigen gebauten Erbe ist Sorge zu tragen, damit dieser einzigartige Reichtum auch in Zukunft erlebbar und nutzbar ist. Das gemeinsame Erbe verdient es, gehegt und gepflegt zu werden, für uns und für die kommenden Generationen.

Weiterführende Dokumente finden Sie hier:
Leitsätze zur Denkmalpflege in der Schweiz
Eidgenössisches Natur- und Heimatschutzgesetz

Wofür setzt sich der Schweizer Heimatschutz ein?

Der Schweizer Heimatschutz und seine kantonalen Sektionen setzen sich dafür ein, dass Baudenkmäler aus verschiedenen Epochen vor dem Abbruch bewahrt werden und weiterleben. Ebenso fördern sie zeitgemässe, gute Architektur bei Neubauten.

Erfahren Sie mehr im Leitbild des Schweizer Heimatschutzes.

Was ist der Unterschied zwischen Heimatschutz und Denkmalpflege?

Bund, Kantone und verschiedene Städte haben Fachstellen geschaffen, die sich dem Erhalt und der Pflege historischer Kulturgüter widmen. Diese staatlichen Fachstellen, die einen Gesetzesauftrag umsetzen, werden verkürzt «Denkmalpflege» genannt. Weitere Informationen: denkmalpflege.ch

Der Schweizer Heimatschutz und seine kantonalen Sektionen sind privatrechtlich organisierte Vereine, die sich ebenfalls dem Erhalt und der Pflege historischer Kulturgüter widmen. Ihre Tätigkeiten werden durch Mitgliederbeiträge, Spenden und Legate sowie durch Einnahmen durch den Verkauf von Publikationen und dem Schoggitaler finanziert. Der Einsatz von vielen Freiwilligen macht es möglich, dass viele historisch wertvolle Kulturgüter erhalten bleiben.

Der Heimatschutz kann keine Häuser unter Schutz stellen. Mit dem Verbandsbeschwerderecht besitzt er jedoch auf Bundesebene und in verschiedenen Kantonen das Recht, Entscheide von Gerichten und Behörden auf ihre Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Grundlagen zu überprüfen.

Wie bleibe ich auf dem Laufenden?

Erfahren Sie mehr über die Rote Liste und weitere Projekte des Schweizer Heimatschutzes auf FacebookTwitter und Instagram oder werden Sie Mitglied beim Schweizer Heimatschutz. Als Mitglied geniessen Sie zahlreiche Vorteile und erhalten viermal jährlich die Zeitschrift Heimatschutz/Patrimoine.

Darf ich noch mehr wissen?

Wer finanziert und unterstützt die Rote Liste?

Der Schweizer Heimatschutz ist eine Non-Profit-Organisation im Bereich Baukultur, bei der Sie Mitglied werden können. Er ist für die Bewirtschaftung der Roten Liste auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Auch die kleinste Spende ist willkommen!

Betrifft die Rote Liste des Schweizer Heimatschutzes nur Objekte in der Schweiz?

Auf die Rote Liste werden ausschliesslich gefährdete Objekte in der Schweiz gesetzt. Die Plattform gewährt jedoch in einzelnen Fällen auch einen Blick ins Ausland.

Gibt es andere Rote Listen zum Kulturerbe in der Schweiz?

In der Schweiz ist die Rote Liste des Schweizer Heimatschutzes einmalig. Ähnliche Plattformen in anderen Ländern verfolgen jedoch vergleichbare Ziele.

Besuchen Sie auch: #SOSBrutalism | World Monuments Fund | 7 Most Endangered

Fall melden

Sie wollen einen Fall melden? Wir sind gespannt!

Prüfen Sie anhand von folgenden Kriterien, ob Ihr Anliegen auf die Rote Liste passt:
 

  • Es handelt sich um ein bedrohtes Denkmal von baukulturellem Wert.
  • Das Objekt ist klar lokalisierbar und liegt in der Schweiz.
  • Es besteht ein öffentliches Interesse am Projekt.
  • Der Wille zum Engagement ist vorhanden.
     

Über eine Aufnahme des Falls in die Rote Liste entscheidet der Schweizer Heimatschutz. Bei Fragen oder Unklarheiten erreichen Sie uns via roteliste(at)heimatschutz.ch oder telefonisch unter 044 254 57 00.

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